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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

WIMOS GmbH & Co. KG

Felicitasstraße 7  |  44263 Dortmund
www.wimos-cs.de


Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
Stand: Juni 2026


§ 1 – Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. (1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AVB") gelten für alle Lieferungen und Leistungen der WIMOS GmbH & Co. KG, Felicitasstraße 7, 44263 Dortmund (nachfolgend „WIMOS"), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Käufer"). Verbrauchern gegenüber gelten abweichende gesetzliche Regelungen.
  2. (2) Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Käufers erkennt WIMOS nicht an, es sei denn, WIMOS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn WIMOS in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers Lieferungen vorbehaltlos ausführt.
  3. (3) Diese AVB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 – Angebote und Vertragsschluss

  1. (1) Angebote von WIMOS sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. (2) Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. WIMOS ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung anzunehmen.
  3. (3) Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von WIMOS oder – bei fehlender Auftragsbestätigung – mit der tatsächlichen Ausführung der Lieferung zustande.
  4. (4) Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch WIMOS.

§ 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

  1. (1) Alle Preise verstehen sich ab Werk (EXW Incoterms® 2020), zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. (2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt WIMOS einen Skonto von 2 %, sofern dies auf der Rechnung ausgewiesen ist.
  3. (3) Im Falle des Zahlungsverzugs ist WIMOS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
  4. (4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen beruhen.
  5. (5) WIMOS behält sich vor, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 – Lieferung und Lieferzeit

  1. (1) Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. (2) Lieferhindernisse infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streik, Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen) berechtigen WIMOS, die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. WIMOS wird den Käufer über den Eintritt und das voraussichtliche Ende derartiger Hindernisse unverzüglich informieren.
  3. (3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
  4. (4) WIMOS liefert ab Werk (EXW) oder vereinbartem Lagerort. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.
  5. (5) Bei Verzögerung der Abnahme durch den Käufer ist WIMOS berechtigt, Lagerkosten in angemessener Höhe oder Schadensersatz zu verlangen und nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 – Eigentumsvorbehalt

  1. (1) WIMOS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor (Vorbehaltsware).
  2. (2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen. Er tritt WIMOS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber Dritten erwachsen; WIMOS nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
  3. (3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer WIMOS unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WIMOS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Die Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt.

§ 6 – Gewährleistung und Mängelrüge

  1. (1) Die Rechte des Käufers bei Sachmängeln setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
  2. (2) Liefert WIMOS eine mangelhafte Ware, ist WIMOS nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
  3. (3) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist und mindestens zwei Versuchen fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
  4. (4) Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  5. (5) Geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen von vereinbarten Beschaffenheiten (z. B. bei Farben, Maßen oder Gewichten) gelten nicht als Sachmangel, soweit sie die Verwendbarkeit der Ware nicht beeinträchtigen.

§ 7 – Haftung

  1. (1) WIMOS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).
  2. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von WIMOS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. (3) Im Übrigen ist die Haftung von WIMOS für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  4. (4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von WIMOS.

§ 8 – Produktspezifikationen und Nachhaltigkeit

  1. (1) Die von WIMOS vertriebenen Produkte (insbesondere Mopp- und Mikrofaserreinigungssysteme, Wischbezüge, Reinigungstextilien) entsprechen den im Katalog, auf der Website oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen technischen Spezifikationen.
  2. (2) WIMOS weist darauf hin, dass seine Produkte nachhaltig und unter Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards hergestellt werden. Änderungen der Produktspezifikationen, die technisch erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben sind, bleiben vorbehalten, sofern sie die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen.
  3. (3) Private-Label-Produkte werden auf Basis gesonderter Vereinbarungen hergestellt. Für die Richtigkeit der vom Käufer gelieferten Druckvorlagen oder Logos übernimmt WIMOS keine Haftung.

§ 9 – Datenschutz

  1. (1) WIMOS verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich zur Vertragsabwicklung sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung, und zwar auf Grundlage der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG).
  2. (2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf www.wimos-cs.de zu entnehmen.

§ 10 – Geheimhaltung

  1. (1) Der Käufer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (insbesondere Preislisten, technische Unterlagen, Produktionsverfahren) Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln und nicht zu eigenen oder fremden Zwecken zu verwenden.
  2. (2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 – Schlussbestimmungen

  1. (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Dortmund.
  3. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
  4. (4) Änderungen und Ergänzungen dieser AVB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


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